Wie kann ich Änderungen in den Feldern Platzbeschreibung bzw. Attraktionen und Aktivitäten in der Umgebung vornehmen?

Wenn Ihr Platz als buchbar gelistet ist und Sie möchten den Text in einem der Eingabefelder in Ihrem Managerportal ändern  (z. B. die Platzbeschreibung / Örtliche Sehenswürdigkeiten / Anfahrtsbeschreibung / Bezahlung des Restbetrages / Stornobedingungen / Nachrichten / Stellplatzbeschreibung / Bildtexte etc.), teilen Sie uns das bitte immer über das Feld "Änderung anfordern" mit, das sich neben dem entsprechenden Textfeld befindet. Wir sind bestrebt, Änderungen dieser Art innerhalb eines Arbeitstages nach Einlangen der Benachrichtigung zu aktualisieren.

Jede Textänderung kann nur auf diese Art und Weise erfolgen. Wir können leider nicht auf E-Mails oder telefonische Anfragen reagieren.

Bitte beachten Sie, dass unsere professionellen Redakteure die Texte in der Platzbeschreibung und im Bereich Örtliche Sehenswürdigkeiten für alle live-geschalteten Einträge überarbeiten bzw. aktualisieren, damit:

  • wir dazu beitragen, dass Ihr Platz bei Suchmaschinenanfragen in den vorderen Bereichen aufscheint und
  • wir sicherstellen, dass alle Einträge auf Pitchup.com einen für diese Listung spezifischen Text haben, der nicht gleichzeitig auf anderen Webseiten auftaucht. (Bitte beachten Sie, dass Pitchup.com das Urheberrecht für diese Texte beansprucht und sie daher nicht auf anderen Webseiten verwendet werden dürfen.)

Folglich können wir keine kompletten Einträge oder mehrere Absätze in einem Eintrag mit Ihrem eigenen Text ersetzen. Natürlich führen wir immer gerne Aktualisierungen durch oder eine ausführlichere Beschreibung hinzu, wenn es sich um die Erneuerung von Platzeinrichtungen, wie zum Beispiel neue Ausstattungen/Aktivitäten, oder die Aktualisierung der Platzrichtlinien handelt.

Wir weisen darauf hin, dass die Aktualisierung aller Informationen hinsichtlich Ihres Eintrages und die diesbezügliche Mitteilung an uns in Ihrem Verantwortungsbereich liegt. Wenn in Ihrem Pitchup.com Eintrag etwas falsch oder missverständlich angegeben ist, können Sie haftbar gemacht werden bzw. kann ein Gast eine Entschädigung verlangen.